Service

Ehrungsanträge

Bitte beantragen Sie die Ehrungen über das BCV-Bestandsportal,
nähere Informationen erhalten Sie hier.




Bitte beantragen Sie die Ehrungen rechtzeitig – mindestens sechs Wochen vor dem Ehrungstermin. Die Meldungen im Bestandsportal werden direkt an den Präsidenten des Chorverbandes Karlsruhe.weitergeleitet.

Unter bestimmten Voraussetzungen können erwachsene Einzelmitglieder, Kinder- und Jugendliche sowie Vereine durch den Badischen Chorverband, den Deutschen Chorverband, die Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände (BDC), das Land Baden-Württemberg oder den Bund geehrt werden. Die Ehrungen müssen jeweils schriftlich mit den entsprechenden Antragsformularen, beantragt werden.

Bitte beachten Sie, die Ehrungsanträge über den regionalen Chorverband einzureichen, da dort eine Prüfung der Angaben und der Vollständigkeit der Unterlagen vorgenommen und mit Unterschrift bestätigt wird. Danach erfolgt  die Weitergabe der Ehrungsanträge an die Geschäftsstelle des Badischen Chorverbandes zur weiteren Bearbeitung.

Aktive Singejahre: Hierzu zählen alle Jahre, die ein Mitglied in einem Chor gesungen hat, auch die Jahre davor in z.B. einem Schulchor, Kirchenchor oder freien Chor.

Neuer Gemavertrag und Anmeldeformular

Der Badische Chorverband schließt sich dem Pauschalvertrag an, den der Deutsche Chorverband mit der GEMA vereinbart hat.

Um ein Konzert bei der GEMA zu melden, füllen sie umgehend nach der Veranstaltung das GEMA-Meldeformular aus und senden es an die Geschäftsstelle des Badischen Chorverbands. Geben Sie dabei bitte die Besucherzahl und eventuelle Eintrittsgelder an.

Weitere Informationen:
GEMA-Vertrag 2018
Wichtige Hinweise zum GEMA-Vertrag
Informationen zum Tarif Unterhaltungskonzerte
Informationen zum Tarif Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern

Weitere Informationen und vielfältige Hilfen finden Sie auf der Service-Seite des Badischen Chorverbandes

 

Chorverband Karlsruhe e.V.